FAQ

HÄUFIGE FRAGEN


Anmeldung


  • Wann und wo kann ich mich anmelden?

    Die Anmeldung erfolgt ganz einfach über unsere "online-Anmeldung".

    Die Unterlagen und das Lernset lassen wir euch per Post zukommen. 

    Für Fragen stehen wir per Telefon (WhatsApp 01708855200) oder E-Mail zur Verfügung.


    Wer auf das Kennenlernen nicht verzichten möchte, darf gerne kostenfrei und unverbindlich einen Theorieunterricht buchen, um uns kennenzulernen.

  • Was benötige ich für die Anmeldung?

    Damit wir dich ausbilden können, schließen wir einen Ausbildungsvertrag ab.


    Ihr füllt einfach unsere Online Anmeldung aus und damit haben wir alle benötigten Daten.

  • Darf ich vor Antragstellung beginnen?

    Auf jeden Fall - JA ! 


    Die Antragstellung hat mit dem Beginn deiner Ausbildung vorerst nichts zu tun. 

    Du sollst lediglich wissen, dass du deine Prüfungen erst nach bestätigtem Antrag ablegen kannst. 


Antrag / Behörde


  • Wo stelle ich den Antrag?

    Du bekommst den Führerscheinantrag, den du benötigst von uns ausgehändigt.


    Den Antrag gibst du beim Rathaus in deinem Wohnort ab (Kosten vor Ort ca. 6 Euro).


    Benötigte Anlagen:

    - Passbild

    - Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung

    - Sehtest (nicht älter als 3 Monate)


    bei BF17 zusätzlich:

    - Kopie Führerschein Begleitpersonen

    - Kopie Personalausweis der Begleitpersonen

  • Warum stelle ich den Antrag?

    Ein Kraftfahrzeug auf öffentlicher Straße zu führen trägt eine große Verantwortung mit sich. 


    Nicht jeder kann oder darf diese Verantwortung übernehmen. Das kann viele Gründe haben, wie z.B. Krankheiten, Verletzungen, andere körperliche Einschränkungen oder die Tatsache, dass es aus gesetzlichen Gründen eine sogenannte Führerscheinsperre gibt (bei z.B. "polizeilichen Auffälligkeiten").

    Ob du den Führerschein machen darfst, entscheidet die Behörde aufgrund der Sachlage, die ihr bekannt ist.


    Ist dir keine körperliche Einschränkung oder polizeiliche Auffälligkeit (Führerscheinsperre) bekannt, brauchst du dir keine Sorgen machen. 

  • Antragstellung - Unterlagen

    Bei begleitetem Fahren = BF17:

    - Führerscheinantrag

    - Zusatzblatt für die Antragstellung BF17

    - Beiblatt je Begeleitperson

    -> diese 3 Dokumente stellen wir dir zur Verfügung


    - Sehtestbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    - Bescheinigung der Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs

    - Passbild

    - Kopie der Ausweise + Führerscheine der Begleitpersonen

    - deinen Ausweis zur Legitimation


    Bei Klasse B - oder anderen Führerscheinklassen bei Ersterwerb:

    - Führerscheinantrag

    - Sehtestbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    - Bescheinigung der Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs

    - Passbild

    - deinen Ausweis zur Legitimation

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Je nach Anzahl der Führerscheinerwerber kann die Bearbeitung der Antragstellung zwischen 4 und 12 Wochen dauern.

    Solltest du den Antrag unvollständig abgegeben haben, verzögert sich die Bearbeitung.


    ACHTUNG: es gibt lange Wartezeiten bei der Buchung eines Erste-Hilfe-Kurses, ohne die Kursbescheinigung kann der Antrag nicht gestellt werden. 

  • Rückmeldung Antragstellung?

    Sollte der Behörde etwas zwecks Bearbeitung fehlen, wird sich jemand mit dir in Verbindung setzen. 

    In der Regel bekommst du keine schriftliche Rückmeldung, dass dein Antrag genehmigt ist.


    Sobald du allerdings die Rechnung vom Landratsamt (ca. 40 Euro) und den Kostenvorschuss vom TÜV erhälst, weißt du dein Antrag ist bearbeitet und du darfst mit den Prüfungen beginnen. 

  • Kostenvorschuss TÜV

    Der TÜV Süd ist die einzig in Baden-Württemberg zugelassene Prüforganisation für Führerscheinprüfungen. 

    Seit Juni 2018 bekommt ihr nach zugelassenem Führerscheinantrag einen sogenannten Kostenvorschuss vom TÜV geschickt. 


    - Theorieprüfung alle Klassen:  22,49 Euro

    - Praktische Prüfung Klasse B / B197 / BE: 116,73 Euro 


    Die entsprechende Prüfung muss 10 Tage vor Prüfungstermin beim TÜV (siehe Überweisungsdaten auf dem Kostenvorschuss) beglichen sein. Es kann also auch zuerst der Betrag der Theorie-, dann der Betrag der Praxisprüfung beglichen werden. 

    Es empfielt sich allerdings den Gesamtbetrag sobald wie möglich zu überweisen, damit auch einem "spontanen" Prüftermin nichts im Wege stehen kann. 

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